Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfrist wurde mit der Umsetzung der VRRL 2014 auf 14 Tage festgelegt. Viele Online-Händler wollen jedoch nicht nur im Zuge ihrer Multi-Channel Aktivitäten auf Plattformen wie eBay, die eine vorgeschriebene Verlängerung wünschen, anbieten. Eine freiwillige Verlängerung der Widerrufsfrist ist nach Ansicht des OLG Frankfurt jedoch auch möglich.
Widerrufsfrist verlängern