Am 24.02.2016 ist das „Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts“ in Kraft getreten. Demnach sind Verstöße in der Datenschutzerklärung ab sofort abmahnbar. Online-Händler sollte daher verstärkt auf die Verwendung einer aktuellen Datenschutzerklärung achten.
Verstöße in der Datenschutzerklärung