Am 09.01.2016 treten neue Informationspflichten für Online-Händler in Kraft. Die wichtigsten Bestandteil der neuen Verordnung stellt die OS-Plattform dar, die die EU-Kommission aufbauen und auf der die Online-Streitbeilegung stattfinden soll. Für Online-Händler ergibt sich daraus wiederum eine neue Informationspflicht: das Bereitstellen eines Links zur OS-Plattform. Das Problem: die Plattform ist aktuell noch nicht erreichbar, so dass die Infopflicht nicht erfüllt werden kann. Die Plattform wird voraussichtlich ab dem 15. Februar 2016 zur Verfügung stehen.
Online-Streitbeilegung – neue EU-Verordnung
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